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Leinenbefreiung

Leinenbefreiung, Gelber Schein, HundeG, Freie und Hansestadt Hamburg

Seit 1.Januar 2007 ist in Hamburg eine generelle Anleinpflicht für Hunde in Kraft. Wer jedoch seinen Hund außerhalb speziell ausgewiesener Flächen und auf öffentlichen Straßen ohne Leine führen möchte, muss einen Hundeführerschein besitzen. Als anerkannte Sachverständige der Stadt Hamburg habe ich die Befugnis, die Gehorsamsprüfung durchzuführen und eine Berfeiung nach Paragraph 9 ABstatz 1, Hundeg (gelber Schein) auszustellen, der zur Befreiung von der Leinenpflicht berechtigt. Folgende Voraussetzungen gelten für die Teilnahme an der Gehorsamsprüfung:

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  • Der zu prüfende Hund muss mindestens 12 Monate alt sein.

  • Der Hund muss im zentralen Hunderegister der Stadt Hamburg registriert und gechippt sein.

  • Es muss eine Haftpflichtversicherung für den zu prüfenden Hund seitens des Hundehalters bestehen.

 

Ihr Hund sollte unter anderem folgende Fähigkeiten sicher beherrschen:

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  • An lockerer Leine laufen

  • Bei Fuß gehen mit und ohne Leine

  • Unmittelbar auf den Rückruf zu Ihnen kommen

  • Sitz, Platz, Steh (der Hund sollte mindestens 2 der 3 Signale beherrschen)

  • Gutes Sozialverhalten bei Hundebegegnungen (sowohl mit als auch ohne Leine)

  •  Ruhig auf der Stelle warten (Sitzen oder Liegen), während sich der Halter entfernt

  • Der Hund sollte sich angeleint 2 Minuten ruhig verhalten können, abseits vom Besitzer

  • Keine Belästigung von fremden Personen, wie zum Beispiel Kinder, Radfahrer, Fußgänger oder Jogger.

 

​Weitere Informationen zum Hundegesetz in Hamburg sowie Details zur Prüfung und Leinenbefreiung finden Sie unter folgendem Link: http://www.hamburg.de/hundegesetz/.

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Für die Datenschutzbestimmungen rufen sie folgende Seite auf

https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-DSGHA2018rahmen

Hummelsbüttel

Die Gebühr für die Abnahme der Prüfung und die Ausstellung des Hundeführerscheins zur Leinenbefreiung beträgt pro Mensch-Hund-Team

 

85 Euro

(inklusive 27 € Gebühren der Stadt Hamburg).

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Für eine zweite Person, die die Prüfung mit dem gleichen Hund ablegt, belaufen sich die Kosten auf

 

65 Euro (inklusive 27 € Gebühren der Stadt Hamburg)

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Jede weitere Person, die die Prüfung mit dem gleichen Hund ablegt, zahlt

 

35 Euro (zuzüglich 27 € Gebühren der Stadt Hamburg )

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